Fachbeirat

Vor mehr als 25 Jahren entstand der Fachbeirat. Er setzte sich aus den damals vier größten Einrichtungen der Behindertenhilfe in Unterfranken zusammen und ist heute ein wichtiges und beratendes Instrument. Durch regelmäßigen Austausch entwickeln sich sowohl die Einrichtungen, als auch die Dr. Maria-Probst-Schule stetig weiter und können so garantieren, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Praxisstellen und der Schule besteht. Die Ausbildung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht zu jeder Zeit im Vordergrund und wird durch den Fachbeirat immer weiter verbessert.

Zu den Aufgaben gehören nicht nur der inhaltliche Austausch, sondern auch die Abstimmung von organisatorischen Anliegen und der Dialog zu aktuellen berufspolitischen Entwicklungen. Heute sind im Fachbeirat jedoch nicht mehr nur die vier größten Einrichtungen Unterfrankens vertreten.

Vielmehr setzt sich dieser aus unterschiedlichen Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe, sowie der Kinder- und Jugendhilfe zusammen. Jede Praxisstelle hat die Möglichkeit, sich an Mitglieder des Fachbeirates zu wenden, um eigene Anliegen und Anregungen mit einzubringen.

„Für gute Zusammenarbeit, geprägt durch Vertrauen und Wertschätzung.“

Durch den Zusammenschluss der Einrichtungen und der Fachschule in unserem Fachbeirat kann garantiert werden, dass Entwicklungen frühzeitig erkannt werden und mit gelenkt werden können. Die Ausbildung qualifizierter Fachkräfte ist das Ziel der Schule und der verschiedenen Einrichtungen gleichermaßen. Das gelingt durch Vertrauen und Wertschätzung untereinander, aber vor allem miteinander.

Aufgaben des Fachbeirats

Inhaltlicher Austausch zwischen Fachschule und Praxisstelle:
z. B. Überprüfen der Lerninhalte, Abgleich Ausbildungsinhalte und Praxis

Organisatorische Anliegen:
z. B. Abstimmen der Blockwochen, Organisation des Auslandspraktikums

Information über berufspolitische Entwicklungen:
z. B. Berufsbezeichnung, HeilerziehungspflegerInnen in Kindertageseinrichtungen

Austausch über strukturelle Veränderungen in der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe:
z.B. gesetzliche Änderungen wie Mindestlohngesetz oder Bundesteilhabegesetz, Einsatzmöglichkeiten für SchülerInnen und Tätigkeitsfelder für HeilerziehungspflegerInnen